Hinweise zum SEPA-Lastschriftverfahren
SEPA-Lastschriftverfahren - Was ist das?
SEPA-Lastschriftverfahren für den Verein - Warum?
Die Arbeit mit SEPA-Lastschriften ist super praktisch, denn alle können sich auf die wichtigen Dinge konzentrieren, weil die Beiträge automatisch und pünktlich eingezogen werden.
Wer hat nicht schon einmal eine Rechnung vergessen und vielleicht sogar etwas verspätet überwiesen? Die Mitgliedsbeiträge werden zudem immer in der richtigen Höhe eingezogen. Fehler, wie sie beispielsweise bei einer Überweisung passieren können, bleiben aus.
Widerruf einer SEPA-Lastschrift ist möglich
Sollte einmal etwas nicht stimmen, hat das Mitglied Anspruch, der Lastschrift zu widersprechen. Das Mitglied kann innerhalb von acht Wochen einen Einwand vorbringen und die Lastschrift widerrufen. Somit bleibt das SEPA-Lastschriftverfahren für beide Seiten ohne Risiko.
Was ist erforderlich für ein SEPA-Lastschriftverfahren?
Der Verein benötigt dazu eine eigene „Gläubiger-ID“ (Gläubiger-Identifikationsnummer). Diese wird benötigt, um dem Mitglied und seiner Bank u. a. zu ermöglichen, die Richtigkeit der SEPA-Lastschrift zu prüfen. Die Gläubiger-ID kann ganz einfach bei der Vereinsbank beantragt werden. Parallel sollte das Konto für SEPA-Lastschriften freigeschaltet sein.
Darüber hinaus, benötigt man die IBAN des Mitglieds. Der BIC ist nicht zwingend notwendig, wenn die IBAN mit „DE“ beginnt, kann aber dennoch mit hinterlegt werden.
Zudem muss eine Mandatsreferenz vergeben werden. Hierbei kann es sich bspw. um die Mitgliedsnummer handeln. Alternativ dazu kann man sich auch dafür entscheiden, fortlaufende Nummern als Referenz zu verwenden, was dann jedoch eine neue Verwaltungsaufgabe kreiert.
Weiterhin muss ein festes Fälligkeitsdatum vereinbart bzw. festgelegt werden.
Grundsätzlich ist ein SEPA-Lastschriftmandat nur gültig wenn es in Schriftform erteilt wurde. Dies kann klassisch mit Stift und Papier oder über ein Online-Formular erfolgen.
Quelle: Buhl